Widerrufsrecht

Kein Wiederrufsrecht

  • Haftungsbeschränkung und Mängelrechte
  1. Liegt ein Mangel der bestellten Ware vor, so gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Haftet Götz and Brands GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden des Kunden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so gilt Folgendes: Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit besteht nur bei Verzug oder Unmöglichkeit oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ist auf den vernünftigerweise voraussehbaren typischen Schaden (vertragstypischer Durchschnittsschaden) begrenzt. Weiter ist sie begrenzt auf den Bestellwert. Für entgangenen Gewinn wird kein Ersatz geleistet.
  3. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung von Götz and Brands GmbH unberührt, insbesondere die Haftung für Vorsatz, arglistiges Verschweigen eines Mangels, grobe Fahrlässigkeit sowie eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung. Unberührt bleibt auch eine etwaige Haftung aus der etwaigen Übernahme einer Garantie.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden.
  5. Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Götz and Brands GmbH haften nicht weitergehend als Götz and Brands GmbH selbst.
  6. Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt nicht zum Neubeginn der Verjährung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  7. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, ist der Mangel Götz and Brands GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware zu melden, wobei eine Mitteilung per Fax oder E-Mail genügt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei Götz and Brands GmbH. Ein Verstoss gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegen Götz and Brands GmbH aus. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so erfolgt Gewährleistung ausschließlich durch Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehlschlägt. Dann kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.